19.Juli 2010

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Pressemitteilung vom 11.05.2010, 12:50 Uhr

Verbraucherschutz

Ladenöffnungsgesetz: Senat will Berliner Einzelhandel Öffnung an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen ermöglichen

Aus der Sitzung des Senats am 11. Mai 2010:

Der Senat will dem Berliner Einzelhandel weiterhin die Möglichkeit zur Öffnung an insgesamt bis zu zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr einräumen. Er hat dazu heute den von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.

„Wir werden die Anzahl der Sonn- oder Feiertage, die jährlich von meiner Verwaltung für den Verkauf freigegeben werden können, von vier auf bis zu sechs erhöhen. Damit ist den Interessen der Berliner Bevölkerung und der Touristinnen und Touristen gleichermaßen gedient. Die Öffnung von Geschäften kann anlässlich bedeutender Ereignisse in Berlin festgelegt werden“, so Senatorin Lompscher.

Wie bisher werden die Termine im Vorfeld mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, der IHK Berlin, Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und der Gewerkschaften sowie mit der Berlin Tourismus Marketing GmbH erörtert. Die Zulassung erfolgt dann zweimal jährlich durch Allgemeinverfügung, die Bekanntgabe über das Amtsblatt. An den so festgelegten Tagen können alle Verkaufsstellen ohne Antragstellung in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen.

Darüber hinaus können die Verkaufsstellen selbst entscheiden, ob sie anlässlich von Straßenfesten und Firmenjubiläen an weiteren vier Sonn- oder Feiertagen pro Jahr von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen. Sie müssen diese Öffnung sechs Tage vorher bei ihrem zuständigen Bezirksamt anzeigen.

Die neue Regelung verbietet eine Öffnung an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen. Außerdem darf auch nur an maximal zwei Sonn- oder Feiertagen pro Monat geöffnet werden. Damit wird der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen die Regel sein muss, entsprochen. Hierdurch werden der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe und der Schutz des Verkaufspersonals vor einer hohen Belastung durch häufige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sichergestellt.

Keine Verkaufsstelle ist zur Sonn- oder Feiertagsöffnung verpflichtet. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen. Andererseits besteht von Seiten der Verkaufsstellen auch kein Anspruch auf die Gewährung von jährlich zehn verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen. Entscheidend ist das Vorliegen der gesetzlich geforderten Voraussetzungen. Das bedeutet: Wenn diese Voraussetzungen fehlen, kann es auch weniger als zehn verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage in manchen Jahren geben.

Am 1. Dezember 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisher vier aufeinanderfolgenden verkaufsoffenen Sonntage in der Vorweihnachtszeit in Berlin für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als Tage der Arbeitsruhe aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Das Gericht hat jedoch die Anzahl der freigegeben Sonn- und Feiertage nicht beanstandet.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt undVerbraucherschutz, Telefon: 9025-2153

 

NEUES aus der Turmstrasse

Einige News und Informationen werden u.a. im Laufe der Zeit von uns gelöscht, wenn diese in keinem aktuellen Anlass oder Zusammenhang mehr stehen.

Dienstag, den 18. November 2009

Kompromiss für Einkaufszentrum

Kompromiss fürs Einkaufszentrum auf dem Moabiter Schultheiss-Gelände

Uwe Aulich / Berliner Zeitung

Auf dem Gelände der mehr als hundert Jahre alten Schultheiss-Brauerei an der Moabiter Stromstraße dürfen mehr denkmalgeschützte Gebäude abgerissen werden, als das Landesdenkmalamt dem Investor bislang zugestehen wollte. Nach Angaben von Ephraim Gothe (SPD), Baustadtrat im Bezirk Mitte, ist das Konzept jetzt "sehr gut weiterentwickelt worden". Sowohl der Investor als auch die Denkmalschutzbehörden hätten Zugeständnisse gemacht.

Die HLG Projektmanagement GmbH aus Münster will auf dem 23 000 Quadratmeter großen Gelände zwischen Turm- und Perleberger Straße ein Einkaufszentrum errichten. Als Hauptmieter stehen Kaufland und C & A fest. Nach dem Kompromiss mit den Denkmalpflegern darf die HLG nun auch ein Gebäude an der Perleberger Straße abreißen, was seit Monaten umstritten war. Als Gegenleistung verzichtet das Unternehmen darauf, die alte Ladestraße auf dem Hof zu überdachen und in eine Passage mit Stegen umzubauen. Vereinbart wurde zudem, zahlreiche Parkplätze unterirdisch unter einem Neubau an der Turmstraße unterzubringen. Bei diesem Gebäude hat sich die HLG bereit erklärt, einen Wettbewerb für die Fassadengestaltung durchzuführen.

Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss ist HLG-Geschäftsführer Christian Diesen zufrieden. "Es wird auch Zeit, der Zustand der Turmstraße wird immer schlimmer", sagt er. "Bis auf das Gebäude an der Perleberger Straße erhalten wir jetzt fast die komplette denkmalgeschützte Substanz." Darunter ist auch das große Sudhaus, das von kleinen Türmchen und Zinnen gekrönt ist. Wie Baustadtrat Gothe sagt, müssten jetzt noch Details abgestimmt werden.

Die HLG hatte das Schultheiss-Gelände im vergangenen Jahr für rund zehn Millionen Euro gekauft. Zwischen Investor, Bezirk und Denkmalpflegern hatte es monatelang Streit darum gegeben, welche Häuser abgerissen werden dürfen und welche nicht. Der Investor wollte zunächst große Teile der Brauerei dem neuen Einkaufszentrum opfern. Das Landesdenkmalamt dagegen hatte dem einmaligen Ensemble eine "außergewöhnliche architektonische Qualität" bescheinigt und den großflächig geplanten Abriss abgelehnt.

HLG-Geschäftsführer Diesen rechnet nun mit einem Baubeginn im April nächsten Jahres. Insgesamt 120 Millionen Euro sollen in das Projekt investiert werden. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2011 vorgesehen.

 

 

und die Planung geht weiter und geht gut voran

Stand: März 2010